Autoversicherung

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Der Vergleichsrechner führt Sie schnell und effizient ans Ziel. Das Ziel ist eine günstige Kfz-Versicherung. Unter dem Vergleichsrechner haben wir diversen Fragen und Antworten für Sie, damit der Wechsel für Sie einfacher funktioniert.

Kfz-Versicherung 2021:
Alles zur Autoversicherung


- Wie kann ich kündigen und wechseln?

Kündigung der Kfz-Versicherung

Sie können immer zum Vertragsende Ihre Kfz-Versicherung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen kompletten Monat. Die meisten Verträge enden zum Jahresende am 31. Dezember. Trifft dies für Ihren Vertrag zu, muss das Kündigungsschreiben spätestens am Stichtag 30. November dem Kfz-Versicherer vorliegen.


In zwei Fällen können Sie außerdem per Sonderkündigungsrecht den Vertrag kündigen:

  1. Beitragserhöhung
  2. Unfall/Schaden

Auch hier gilt die Kündigungsfrist von einem Monat. Zusätzlich muss der konkrete Kündigungsgrund genannt werden.


Wechsel der Kfz-Versicherung


Zu einem anderen Kfz-Versicherer können Sie nach Ablauf Ihrer aktuellen Police wechseln, nach einer Beitragserhöhung sowie nach einem vom Versicherer regulierten Schaden. Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie Ihren Kfz-Versicherer frei wählen. Bei der Beendigung der laufenden Kfz-Versicherung müssen Sie nur die Kündigungsfrist von 1 Monat beachten.

Der Wechsel der Kfz-Versicherung über CHECK24 ist ganz einfach: Tragen Sie in die Eingabemaske einfach die abgefragten Daten zu Fahrzeug, Versicherungsnehmer, Fahrerkreis und Versicherungsumfang ein. Dann erhalten Sie sofort auf Sie zugeschnittene, individuelle Tarife. Vergleichen Sie nun und entscheiden Sie sich für jenes Angebot, das Sie in Preis UND Leistung überzeugt.

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Halterwechsel


Beim Halterwechsel handelt es sich faktisch um die Neuanmeldung eines gebrauchten Pkw. Er muss bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erfolgen.

Dort müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass samt Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflicht für diesen Wagen durch eVB-Nummer
  • ausgefüllte Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • bisherige Kennzeichen
  • bei Autos älter als 3 Jahre: gültiger HU-Prüfbericht


- Was brauche ich für die Zulassung?


Auto Anmeldung


Die Anmeldung eines Autos kostet etwa 27 Euro an Gebühren (plus Kennzeichen, falls benötigt). Für 10,20 Euro zusätzlich können Sie sich eine Kennzeichen-Kombination aussuchen. Ein Auto können Sie nur bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle anmelden.

Dazu muss der Pkw verkehrssicher sein. Bei Neuwagen ist dies automatisch der Fall. Bei Gebrauchtwagen, die älter als 3 Jahre sind, brauchen Sie eine gültige Hauptuntersuchung (HU) als Nachweis.

Beim Anmelden müssen Sie zudem folgende Unterlagen bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Nachweis des Versicherungsschutzes für den Pkw (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, bei Gebrauchtwagen auch Teil I
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer


Auto Abmeldung


Beim Abmelden eines Autos müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Halters
  • Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II


eVB-Nummer erhalten


Die eVB-Nummer erhalten Sie, wenn Sie für den betreffenden Pkw eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Beim Antrag geben Sie den exakten Fahrzeugtyp an.

Die eVB-Nummer wird Ihnen nach Vertragsabschluss über CHECK24 umgehend per E-Mail oder SMS zugeschickt.


- Was versichert die Kfz-Haftpflicht?

Die Kfz-Haftpflicht greift, wenn andere durch Ihr Fahrzeug geschädigt werden.

Nach einem Schaden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten mindestens bis zu einer Höhe von:


  • Personenschäden bis 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden1,12 Millionen Euro
  • Vermögensschäden50.000 Euro


- Was versichern Teilkasko und Vollkasko?

Für Schäden am eigenen Auto benötigen Sie eine Teilkasko oder Vollkasko. Die Kaskoversicherung ist freiwillig. CHECK24 empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer Teilkasko (TK). Für Neuwagen und teure Gebrauchtwagen ist eine Vollkasko  (VK) empfehlenswert.


- Was bedeuten die Schadenfreiheitsklassen?

Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) gibt es jeweils getrennt bei der Kfz-Haftpflicht und bei der Vollkasko.

SF-Klassen senken die Kosten Ihrer Kfz-Versicherung. Nach jedem unfallfreien Versicherungsjahr bekommen Sie eine bessere SF-Klasse. Ihre SF-Klasse steht in der aktuellen Beitragsrechnung. Als Beispiel können wir aufführen.

Sie fahren 17 Jahre unfallfrei= Schadenfreiheitsklasse17. Ihre SF-Klassen verfallen nicht. Sobald Sie wieder einen Wagen zulassen, berücksichtigen die meisten Kfz-Versicherer Ihre letzte Einstufung.

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